Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege die Förderung von Wissenschaft und Forschung die Förderung der Bildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. (2) Zum Gegenstand der Gesellschaft zählt die Erbringung von heilberuflichen Leistungen. Zu den heilberuflichen Leistungen rechnen auch zahnheilkundliche, einschließlich mund- und kiefergesichtschirurgischer Leistungen sowie implantologische Leistungen. (3) Die unter § 2 Abs. 1 dieses Vertrages genannte Förderung des Wohlfahrtswesens soll durch Wohlfahrtspflege im Sinne von §§ 66 ff. AO erfolgen. Die ambulante medizinische Leistung soll daher [zu mindestens zwei Dritteln] hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugutekommen. Diese Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen ist unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz Die Förderung der Wohlfahrtspflege wird insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V erreicht. Im Rahmen dieser Medizinischen Versorgungszentren können alle gesetzlich zulässigen fachübergreifenden vertrags-, vertragszahn- und privat(zahn)ärztlichen Leistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten unter (zahn-)ärztlicher Leitung erbracht werden. (4) Die Gesellschaft beteiligt sich im Rahmen der Förderung der Bildung an der universitären Aus- und Weiterbildung. (5) Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Erbringung von Kooperationsleistungen in den Bereichen - Medizinischer Leistungen (Beratungs-, Untersuchungs- und Konsilleistungen) an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 Abgabenordnung, an mit Gesellschaft verbundene steuerbegünstigte Unternehmen, an - die KEM | Evang. Kliniken Essen-Mitte gGmbH. (6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch - Geschäftsführungs-, Management und Verwaltungsleistungen (insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Personal, Controlling, technische Dienstleistung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Informationstechnologie, Hygienemanagement), - Servicedienstleistungen (wie Technik und Medizintechnik), - Verpflegungsleistungen, - Reinigungsleistungen, - Fortbildungsleistungen und - der Überlassung von Immobilien. von mit der Gesellschaft verbundenen steuerbegünstigten Unternehmen, - der KEM | Evang. KlinikenEssen-Mitte gGmbH, - der Ambulantes Tumorzentrum Essen gGmbH, - der Kliniken Essen-Mitte Service GmbH, sowie - der kem\'s kulinarik GmbH. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, durch die der Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen insbesondere anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen errichten, erwerben oder pachten. Sie ist ebenfalls berechtigt Zweigpraxen bzw. Zweigniederlassungen zu gründen. Die Gesellschaft ist zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks insbesondere berechtigt, Kooperationen mit Berufsausübungsgemeinschaften, mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenbehandlung, der Vorsorge, der Rehabilitation und nicht(zahn-)ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen berechtigt, soweit dies im Einzelfall gesetzlich, insbesondere vertrags(zahn-)arztrechtlich zulässig ist.
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