1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Abgabenordnung (AO). 2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V sowie zur Erbringung privatärztlicher Leistungen. Mindestens zwei Drittel der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO zu Gute kommen. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Die Gesellschaft kann sich nicht an anderen Gesellschaften beteiligen. 4) Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt gemäß dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer wesentlichen Aufgabe der Katholischen Kirche. Die Gesellschaft wendet die MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung), die AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils gültigen Fassung und die dort genannten Möglichkeiten an.
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