Gemeinschaftliche Berufsausübung innerhalb eines medizinischen Versorgungszentrums ( § 95 SGB V) am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen nicht den freiberuflichen Raum verlassen und mit den Berufsgesetzen und Standesrichtlinien in Einklang stehen.
Berufsverbände und Wirtschaftsverbände
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