1. Förderung der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 2. Der gemeinnützige Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. 3. Das Unternehmen wird als Zweckbetrieb im Sinne von § 66 Abgabenordnung (AO) geführt, d. h. mindestens zwei Drittel der Leistungen des Unternehmens kommt hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO zugute. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in unter Punkt 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 53 AO erfüllen, vor allem mit den in der Anlage genannten zum Unternehmensverbund "Vestische Caritas-Kliniken" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung oder durch die Überlassung von Personal. Zu den empfangenden Leistungen gehören vor allem Serviceleistungen (wie Wäschereinigung, Gebäudereinigung, Hol- und Bringedienste).
Fachärzte
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