Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO). Weiterhin die Mittelweitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke gem. § 58 Nr. 1 AO (im Sinne eines Spendensammelvereins). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Die Beschaffung von Mitteln (Geld- und Sachspenden) und deren Weiterleitung bzw. Weitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gemeinden in Entwicklungsstaaten - insbesondere abgelegene, unterentwickelte Gemeinden \"der letzten Meile\" mit besonders erschwertem Zugang zur Medizin - sollen besser mit Medikamenten, medizinischen Grundprodukten, medizinischer Ausrüstung und medizinischen Leistungen versorgt werden. Insbesondere soll dabei sichergestellt werden, dass Hersteller medizinischer Geräte mit Nutzern in Verbindung gebracht werden, der Zugang zu hochwertigen medizinischen Geräten für unterversorgte Gemeinden gewährleistet wird, eine gerechte Verteilung von Medizin stattfinden kann und eine Sensibilisierung des Gesundheitswesens für diese Problematik stattfindet. Dazu werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Entwicklung und Bereitstellung von Informationsmaterial zu den o. g. Themen; Entwicklung und Durchführung von Informationsmaßnahmen wie Vorträgen, Kursen, Veranstaltungen oder Workshops zu den o. g. Themen; Akquise und Verteilung von Spenden - insbesondere von Sachspenden im Bereich der medizinischen Produkte; Organisation und Koordination der Tätigkeit von freiwilligen Helfern - insbesondere zur Durchführung von Informationsmaßnahmen sowie der Spendenarbeit. Es werden keine Arztleistungen erbracht, keine Arzneimittel vertrieben - insbesondere im Einzelhandel - und keine sonstigen zulassungspflichtigen medizinischen Leistungen erbracht.
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