(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer Einrichtung für die Betreuung von behinderten Kindern in Bochum, die der Entlastung von Familien und Familienangehörigen dient, in denen und von denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreut und gepflegt werden.Darüber hinaus darf die Gesellschaft alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, ihrem Unternehmensgegenstand zu dienen oder diesen zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäftsführung oder Vertretung zu übernehmen oder derartige Unternehmen zu gründen. (3) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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