Für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten sowie in der Aufstellung von Steuerbilanzen bzw. deren steuerrechtlicher Beurteilung; die unternehmensberatende, gutachterliche oder treuhänderische Tätigkeit und andere freiberufliche Tätigkeiten, welche die Wahrnehmung fremder Interessen, einschließlich der Beratung zum Gegenstand haben, soweit diese berufsrechtlich zulässig sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß §§ 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen.
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