Übernahme und Ausführung von Anwaltsaufträgen, insbesondere Beratung und Vertretung in fremden Rechtsangelegenheiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Einsatz von in Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälten, die unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts agieren. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung nach Ziffer 9. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gesellschaft ist es zudem gestattet, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist; ausgenommen ist insbesondere nach § 59c Abs. 2 BRAO Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatergesellschaften. Das anwaltliche Berufsrecht, insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung, ist für die Gesellschaft verbindlich.
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