Eintritt und dauerhafte Verbleib in herausragender Stellung in den NORMA/ROTH Unternehmen als unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) sowie hiermit verbunden die Übernahme von Geschäftsführung und Vertretung in operativen Gesellschaften und die Versorgung der Grabstätte des Stifters, Herrn Manfred Georg Roth, und seiner Angehörigen und die Ehrung des Andenkens an den Stifter sein. Der Stiftungsvorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Stiftung allein. Besteht der Vorstand aus zwei oder nehr Mitgliedern, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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