Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäuden und Grundbesitz jedweder Art, die Errichtung von schlüsselfertigen Bauten als Bauträger/Baubetreuer oder als Bauunternehmen sowie die Sanierung von Altbauten und die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten. Ferner darf die Gesellschaft Makleraufträge zum Nachweis von Miet- oder Kaufobjekten, Käufern oder Verkäufern, oder zur Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertragsabschlusses tätigen. Die Gesellschaft darf Kapitalanlagen, Bausparen und Versicherungen sowie Finanzierungen vermitteln. Die Gesellschaft darf geschlossene Immoiblienfonds sowie Investmentanlagen vertreiben. Sie kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Alle handwerklichen Arbeiten, für die kein Eintrag in der Handwerksrolle vorliegt, werden durch für solche Gewerke autorisierte Subunternehmer ausgeführt.
Hausverwaltungen
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