Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Bildung und Erziehung, Förderung der Hilfe für Behinderte, Förderung der Völkerverständigung. Die genannten Zwecke sollen insbesondere durch folgende Abgebote verwirklicht werden: a. Durch das Betreiben von Kindertagesstätten soll eine intensive sprachliche Förderung und entsprechende Vorbereitung der Kinder auf den Schulbesuch angestrebt und erreicht werden. Wir sehen, dass jedes Kind einmalig und somit besonders ist, bestimmte Bedürfnisse hat, die eine individuelle Förderung der jeweiligen Identität notwendig machen. Kindertageseinrichtungen sind Orte, die von Kindern aus allen Bevölkerungsgruppen in Anspruch genommen werden. Damit haben sie eine besondere Bedeutung als Orte der Anbahnung von Kontakten und der Entwicklung sozialer Netzwerke. Dies gilt auch und besonders für Familien mit Migrationshintergrund. Die Kindertageseinrichtung ist die erste Bildungsinstitution, die von Kindern in Anspruch genommen wird und die zum Abbau von Bildungsbenachteiligung aufgrund ihrer sozialen Herkunft beitragen kann. Auf den Anfang kommt es an! Daher hat sich unsere Gesellschaft zur Aufgabe gemacht, die Kinder im Frühstadium zu fördern und sie auf ihrer Entdeckungs- und Entwicklungsreise zu begleiten. b. Unterhaltung von Begegnungsräumen für Ältere und Behinderte, um der Ausgrenzung und Isolation entgegenzuwirken. Ältere und Menschen mit Behinderung sollen ihr natürliches Recht auf die volle Anerkennung und Akzeptanz erlangen. Ziel unserer Praxis-Arbeit ist es, Menschen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und Möglichkeitsräume aufzuschließen, die es ihnen erlauben, Fähigkeiten und Stärken (wieder) zu entdecken, zu festigen und zu entwickeln. c. Die Sozialarbeit nach Richtlinien des SGV VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) und des gesamten Sozialgesetzbuches (SGBI bis SGBXII). d. Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien in schulischen, sozialrechtlichen und psychosozialen Bereichen und die Förderung der Integration durch Sprach- und Nachhilfeangebote durch ehrenamtliche Kräfte (Verbesserung der schulischen Leistungen und Sprachkompetenz sind u.a. einer der Schlüssel zur Integration). e. Durchführung von Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Trägern, wie z.B. der Aufbau und die Anleitung von Väter-Mütter-Kinder-Gruppen und die Errichtung von Bildungs- und Erziehungsforen. f. Eine umfassende Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen, Religionen und Generationen mittels Veranstaltungen und Seminaren. Dabei werden gezielt: Wissen über eigene und fremde Kulturen vermittelt, Sichtweisen und Stellenwerte, Werten und Normen sowie der Umgang miteinander erläutert und diskutiert. Dabei wird inhaltlich besonders darauf eingegangen: Hintergründe von kulturellen Ähnlichkeiten und Unterschieden sowie differenzierte Wahrnehmung von sich selbst und Anderen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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