(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr.IO AO), Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absh. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). (3) Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Unterstützung von Jugendlichen mit afrikanischer und anderer Migrationsgeschichte durch gezielte Inklusionsberatung und Integrations- und Migrationsarbeit, insbesondere durch Sprachförderung und Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen von Inklusionsarbeit und durch Vermittlungs-, Aktivierungs- und Bildungsmaßnahmen, b) Errichtung und Unterhaltung einer Beratungsstelle sowie einer (Kinder) Betreuungsstelle mit dem Schwerpunkt: Kinder mit Migrations- und Fluchtgeschichte, c) Durchführung von gezieltem Sprachunterricht, Bewerbungstraining etc., d) Wechselseitigen Kulturaustausch zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden mit dem Ziel der Beseitigung von kulturellen, sprachlichen, ökologischen und ökonomischen Barrieren. Des Weiteren soll ein Austausch zwischen beiden Kulturkreisen stattfinden, e) Durchführung von Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen, sowie Maßnahmen der Hilfe zur Selbsthilfe durch Bereitstellung finanzieller Mittel oder sonstiger Sachmittel, f) ÖffentIichkeitsarbeit, insbesondere Sensibilisierung der Bevölkerung für die Situation des Globalen Südens durch InformationsveranstaItungen und lnformationsschriften, g) Förderung und Durchführung an Hilfemaßnahmen und gezielten sowie nachhaltigen Entwicklungsprogrammen in Entwicklungsländern zur Linderung von Armut, Hunger, Krankheit, und Bildungslosigkeit, um Menschen eine Lebensperspektive zu geben und irreguläre Migration zu verringern, h) Kooperationen mit staatlichen, religiösen oder Nichtregierungsorganisationen, die mit dem Vereinszweck übereinstimmen.
Sozialwesen
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