1.Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen bzw. zahnärztlichen und nichtärztlichen Leistungen für privat und gesetzlich versicherte Patienten im Bereich der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie und Zahnheilkunde sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die ärztlichen Leistungen werden von Fachärzten, die zahnärztlichen Leistungen von Zahnärzten unter Beachtung der jeweiligen berufs- und vertrags(zahn)arztrechtlichen Vorschriften erbracht. 2. Die Gesellschaft darf im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vornehmen, soweit dieses dem Unternehmensgegenstand dient und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des (zahn)ärztlichen Berufs vereinbar ist. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft nach Genehmigung durch den jeweils zuständigen Zulassungsausschuss für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung an anderen heilberuflich tätigen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten.
Ärzte: Zahnärzte
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