Wahrnehmung von Berufsaufgaben eines Architekten gemäß Art. 3 Abs. 1 und 6 BauKaG, also insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte sowie die Orts- und Stadtplanung einschließlich der Projektsteuerung in diesen Bereichen sowie der Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber.
Architekten
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