Förderung des Wohlfahrtswesens und der Jugend- und Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 9 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: - Betreuung und Beratung von beeinträchtigten Personen mit Behinderungen, psychischen und körperlichen Einschränkungen und deren Angehörigen - Betreuung und Beratung von sozial Benachteiligten sowie strukturell geschädigten Personen und deren Angehörigen - Jegliche Leistungen der Sozialen Arbeit - Erbringung von ausgewählten Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe und Sozialversicherung - Stundenweise Verhinderungspflege - Ambulant betreutes Wohnen - Haushaltsnahe Dienstleistungen - Kinderbetreuung - Vertretung und Umsetzung der allgemeinen Interessen der Betroffenen und deren Angehörigen und Vertretern gegenüber gesetzgebenden Körperschaften, Behörden, Institutionen und der Öffentlichkeit - Beratung und Unterstützung bei Anliegen im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen - Vermietung von Wohnraum an vorwiegend sozial Benachteiligte oder beeinträchtigte Personenkreise - Sozialraumorientierte Dienstleistungen zur Verbesserung der Gesamtsituation des Betroffenen und seiner Angehörigen und Vertreter.
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