1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck" der Abgabenordnung. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung und Berufsbildung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sowie die Förderung von Angeboten zu Pflegeleistungen sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder bei denen Vermittlungshemmnisse im Sinne des SGB Ill bestehen. 3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Inklusion behinderter und benachteiligter Menschen in die Gesellschaft, insbesondere durch zielgruppen-gerechte Angebote wie: - Entwicklung innovativer und inklusiver Wohn- und Arbeitsformen für behinderte Menschen aller Altersstufen und Behinderungsarten; - Förderung der beruflichen Bildung durch Angebote der Fort- und Weiterbildung; - Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzsuche, Assistenz am Arbeitsplatz; - Berufliche Orientierung; - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Teilhabe; - Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung; - Gemeinnützige Personaldienstleistung; - Integrationsbetriebe; - Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Verselbständigung; - Umsetzung des persönlichen Budgets; - Entwicklungen von Wohnangeboten entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; - Gemeindenahes Wohnen; - Wohnschule; - Beratungsstelle; - Arbeitsvermittlung/-begleitung; - Schulbegleitung; - Familienunterstützende Dienste; - Pflegedienst, Tagespflege, Ambulant Psychiatrische Pflege und weitere Bereiche der Pflegeleistung, wie beispielsweise einfache und qualifizierte Assistenzleistungen, Ferien- und Freizeitangebote sowie Großtagespflege. Die vorgenannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen verwirklicht bzw. von diesen anderen Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere die beratende, wirtschaftliche und technische Unterstützung seitens der Muttergesellschaft, der Hannoverschen Werkstätten gGmbH, durch Übernahme des Finanz- und Rechnungswesens (u.a. Ifd. Buchhaltung, Controlling, Erstellung von Jahresabschlüssen) sowie des Personalwesens (u.a. Gehaltsabrechnung); b) Kooperationspartner sind insbesondere i. die Hannoverschen Werkstätten gemeinnützige GmbH Einrichtung für Menschen mit Behinderung Hannover sowie die jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover gGmbH; ii. weitere steuerbegünstigte Einrichtungen, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen (vgl. § 2 Nr. 2). Hinsichtlich der weiteren steuerbegünstigten Einrichtungen ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag unverzüglich vorgelegt wird.
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