Betrieb einer Begutachtungsstelle für die Begutachtung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern. Die Gesellschaft wird als Träger von Begutachtungen für Fahreignung bei der Bundesanstalt für Straßenwesen und den als Standorte vorgesehenen Bundesländern die notwendigen Anträge stellen und in diesen Standorten als Begutachtungsstelle für Fahreignung tätig werden. Ferner werden alle zusätzlichen Aufgaben einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt. Explizit ausgenommen sind Maßnahmen der Fahrausbildung, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und Maßnahmen der Verhaltens- und Einstellungsänderung zur Vorbereitung auf eine Begutachtung der Fahreignung gem. der Anlage 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
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