Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeiten für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere a) die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen;b) die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten;c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;d) treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung;e) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten;f) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung;g) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen;h) die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie i) die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 2. Die Gesellschaft ist - soweit zulässig -berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben sowie Zusammenschlüssen zur überregionalen unter internationalen Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beizutreten. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (47 WPO, § 34 StBerG). Sie ist des weiteren berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.
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