Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" gemäß § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO) durch a. die weltweite Förderung des muslimischen Glaubens so, wie von Hadrat Mirza Ghulam Ahmad von Qadian (Friede sei mit ihm), dem Verheißenen Messias und Gründer der Ahmadiyya Muslim Jamaat im Islam, dargelegt und von seinem Nachfolger, genannt Khalifatul Masih, interpretiert; und b. die Förderung religiöser und säkularer Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Produktion, Förderung und Programmgestaltung von Online-, Sozialen-, Massen-, Print-, Terrestrischen-, Satelliten-, linearen und nicht-linearen Medien sowie jegliche andere Formate, die zum Zeitpunkt dieser Niederschrift oder in Zukunft zur Veröffentlichung und Erreichung dieser Ziele genutzt werden, in Europa und weltweit. Zur Förderung dieser Ziele hat das Unternehmen alle erforderlichen Befugnisse, gleich ob hier ausdrücklich dargelegt oder nicht.
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