Betrieb einer Berufsfachschule zur Ausbildung von MTA nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV). Zweck ist die Sicherstellung des Nachwuchses von qualifiziertem Personal im medizinisch-technischen Bereich für ambulante und stationäre Einrichtungen der Gesundheitspflege. Hierzu unterhält die Gesellschaft eine Bildungseinrichtung, in der die entsprechenden Qualifikationen vermittelt werden können.
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