A) der Erwerb und Ausbau eines Hofes, der eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial, wie auch ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung für die Mitglieder gewährleistet, b) die Bereitstellung von Gewerberäumen an Mitglieder, c) die gegenseitige Aus- und Weiterbildung in Handwerk und Landwirtschaft, im Dienstleistungssektor und Seminarbetrieb sowie im sozialen Bereich, d) die Organisation und Durchführung von Seminaren und Projekten, die der Förderung und dem Erhalt der ländlichen Struktur und des kulturellen Austausches zwischen Stadt und Land dienen, e) die Bewirtschaftung der Flächen als landwirtschaftliches Unternehmen und zu Zwecken der Eigenversorgung, g) Bauten und Flächen in allen Rechts- und Nutzungsformen zu bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Landwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
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