Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an im In- und Ausland belegenen bereits bestehenden geschlossenen Fondsgesellschaften, geschlossenen Investmentfonds, die der Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch unterliegen sowie Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagegesetz, Direktinvestments und Private Placements. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern, soweit diese Handlungen keiner aufsichtsrechtlichen Genehmigung bedürfen oder aber eine erforderliche Genehmigung erteilt wird. Die Gesellschaft kann insbesondere stille Gesellschafter mit Vermögenseinlagen von insgesamt bis zu EUR 3,0 Mio. an ihrem Handelsgewerbe beteiligen. Die Gesellschaft kann ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und mit anderen Unternehmen Unternehmensverträge im Sinne der §§ 291 ff. AktG schließen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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