Förderung von Musik und musikalischen Projekten im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch - Heranführen von begabten Jugendlichen an die Musik; Förderung von vornehmlich jungen Künstlern, z. B. durch Verschaffung von Auftrittsmöglichkeiten vor Publikum, durch Vergabe von Preisen etc.; Bereitstellung von Musikinstrumenten, Musikanlagen, Lichtanlagen für musikalische Projekte und Konzerte; Förderung musikalischer Weiterentwicklung durch Unterstützung von Workshops; Zuschussfinanzierung von Konzerten für Künstler; Unterstützung des start-up von Künstlern insbesondere Beratung bei Promotion, CD-Projekten, Vermittlung von juristischer und steuerlicher Beratung in musikalischen Belangen; sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
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