1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. 3. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und/oder Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft unterstützt dabei insbesondere die ideellen und finanziellen Belange der steuerbegünstigten Einrichtungen der MVZ am KH Stockach gGmbH in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlost tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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