2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V (u.a. in Lüneburg) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. 2.2. Die von der Gesellschaft betriebenen Medizinischen Versorgungszentren sind als Betriebe der Gesellschaft, also ohne eigene Rechtsfähigkeit des einzelnen Medizinischen Versorgungszentrums, zu führen. 2.3. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Ziffer 2.1 beschriebenen Unternehmenszweck in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten. Für die medizinischen Versorgungszentren dürfen insbesondere auch Zweigpraxen errichtet werden. 2.4. Der Gegenstand des Unternehmens ist die ausschließliche Wahrnehmung heilberuflicher Tätigkeiten. Dies gilt auch für Ziffer 2.3 Satz 2.
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