Satzungsgemäßer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Bereich der Wohlfahrtspflege durch den Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Mindestens zwei Drittel der Leistungen der Gesellschaft müssen hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung zugutekommen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie die Schaffung oder Bedienung von Einrichtungen anderer oder gleicher Rechtsformen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Gesellschafterin betätigen, kommunalverfassungsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen, der Landeshauptstadt Potsdam eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird und der Unternehmensgegenstand nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf der Gesellschafterin bzw. deren Trägerin steht.
Gesundheitswesen
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