Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren nach Maßgabe von § 95 Abs. 1 SGB V als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Durchführung von ärztlichen Untersuchungen und Heilkundeleistungen. Die Gesellschaft verfolgt damit die Zwecke der Förderung der Gesundheitsfürsorge und der Wohlfahrtspflege. Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderung die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Behörde nicht berührt. Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO), insbesondere im Bereich der ambulanten (vertrags-)ärztlichen Versorgung durch die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung aller für ein medizinisches Versorgungszentrum zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Fachärzte
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