Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, in dem angestellte Ärzte und Vertragsärzte fachübergreifend Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierenden Folgeleistungen erbringen. Das Unternehmen wird insbesondere ärztliche Leistungen auf den Gebieten der internistischen Rheumatologie, der Autoimmunmedizin sowie der Laboratoriumsmedizin erbringen. Eine Erweiterung des Behandlungsspektrums auf andere Fachgebiete sowie die Erbringung von nicht-ärztlichen Leistungen ist zulässig, hinsichtlich vertragsärztlicher Leistungen aber nur, soweit der zuständige Zulassungsausschuss dies genehmigt. (2) Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern (insbesondere auch die Beteiligung an örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften), mit Einrichtungen der Versorge und Rehabilitation und mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen (zum Beispiel der integrierten Versorgung), soweit dies rechtlich zulässig ist. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler zu erbringen.
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