Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums, oder - soweit rechtlich zulässig - mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, durch welche die ambulante privat-und vertrags- ärztliche Versorgung durch eine fachübergreifende Versorgung der Patienten sichergestellt wird. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und in der Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag aufgeführt sind. Unternehmensgegenstand ist ferner die Bildung und Durchführung von ideellen Kooperationen mit ambulanten und stationä- ren Leistungserbringern, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der Integrierten Versorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die steuerbegünstigten Einrichtungen in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes, oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Das Unternehmen kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit es die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften berechtigt, - zu allen Rechtsgeschäften und Maßnahmen, durch die der in Absatz 1 beschriebene Gesellschaftszweck gefördert wird, - sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch an Berufsausübungsgemeinschaften, - Gesellschaften zu errichten, zu erwerben oder zu übernehmen, und - soweit rechtlich zulässig - Zweigniederlassungen zu errichten.
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