Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft dient dabei der fachübergreifenden, ambulanten Behandlung von hilfsbedürftigen Menschen mit Erkrankungen. Eine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen besteht nicht. Zunächst gewählte Fachrichtungen können jederzeit geändert oder erweitert werden. Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung des § 3 (Gemeinnützigkeit) berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen, die mit dem genannten Gesellschaftszweck im wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen und diesen fördern, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO) dem entgegenstehen. Die Zwecke der Gesellschaft werden daneben verwirklicht in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft erbringt und empfängt hierfür Dienst-, Beratungs- und Serviceleistungen aller Art (im Folgenden administrative Leistungen), für Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung und des Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens in der Trägerschaft der Starnberger Kliniken GmbH und damit verbundener Unternehmen. Die Gesellschaft fördert durch die Erbringung der administrativen Leistungen die Leistungsempfänger bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke und fördert die Erreichung dieser Zwecke. Ferner verwirklicht sie ihre steuerbegünstigten Zwecke unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen u.a. Dienstleistungen im Bereich Personal, Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung, Steuern, die sie von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in der Trägerschaft der Starnberger Kliniken GmbH und damit verbundener Unternehmen, erhält.
Betreuung, Lebenshilfe & Pflege
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