(1) Ambulante Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige, Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII, Individualbegleitung gem. § 53 Abs. 1 SGB XII i.V. m. § 2 SGB IV, § 37 SGB V, Mittagsbetreuung und AGs (Arbeitsgemeinschaft) an Ganztagsschulen, gebundener Ganztag, im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kindern mit seelisch, geistiger und körperlicher Behinderung mit dem Ziel der Teilhabe am regulären Gesellschaftsleben. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die in Absatz (1) genannten Hilfen sowie fallbezogene Zuwendungen an unverschuldet in Not geratene Personen verwirklicht. Die gemeinnützige GmbH versteht sich auch als fördernde Einrichtung i.S.d. § 58 Nr. 1 AO für die oben genannten Satzungszwecke.
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