Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes wird die gemeinnützige Gesellschaft Kindern aus sozial schwachen Familien eine adäquate Schulausbildung durch Stipendien ermöglichen, indem u.a. die Kindergarten- bzw. Schulbeiträge an einer Privateinrichtung in Nador, Marokko, übernommen werden - vom Kindergarten bis einschließlich Mittelstufe. Unter gewissen Kriterien werden auch die Abitur- und die darauffolgenden Studienkosten vom Stipendium abgedeckt. Außer Schulstipendien, können Kandidaten auch talentbezogene Stipendien erhalten, z. B. besonders begabte Sport-ler/innen, künstlerisch Begabte, technisch Begabte etc., die sich eine zusätzliche außerschulische Förderung nicht leisten können. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes wird in besonders schweren Fällen von Armut, zur Unterstützung und Entlastung der Familien, ein Kindergeldzuschuss von bis zu 150,00 ? pro Kind im Monat vergeben. Der Zuschuss soll für Anschaffung von Nahrung, Kleidung und Schulmaterialien und für Wohnkosten verwendet werden, um optimale Lernbedingungen für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Die Gesellschaft plant hierfür eng mit den Privateinrichtungen, Förderungseinrichtungen bzw. Universitäten in Nador, Marokko, zusammenzuarbeiten und informiert sich über die Fortschritte und Leistungen der Kandidaten.
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