Beratung von Unternehmen für die Entwicklung und Verwaltung von Investitionsobjekten und die Vermittlung geschlossener Fonds. Ferner die Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Ausgenommen sind zudem andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Rechts- und Steuerberatung. Ferner, die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin, insbesondere bei der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.
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