Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Netzgesellschaft Horn-Bad Meinberg GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Aufnahme überörtlicher energiewirtschaftlicher Tätigkeiten berechtigt, wenn die Betätigung einem öffentlichen Zweck dient, sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommune steht und die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft nach § 107a Abs. 3 S. 2 GO NRW gewahrt sind. Zur Aufnahme einer energiewirtschaftlichen Betätigung auf ausländischen Märkten ist die Gesellschaft nur berechtigt, wenn die Tätigkeit einem öffentlichen Zweck dient, sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommune steht und von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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