Förderung der Jugendhilfe und die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern gemäß SGB VIII im Alter von 2 Monaten bis Ende der Schulzeit. Dabei versucht die Unternehmung gesellschaftliche Gruppen verschiedener Altersstufen in die Verantwortung für die Kinderbetreuung einzubinden. Förderung und Erziehung im Einklang mit Familie und Beruf. Ferner hat die Gesellschaft den Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Verbesserung und Erweiterung der ambulanten und stationären medizinischen Betreuung der Bevölkerung in oder aus Krisenregionen. Die Gesellschaft hilft Menschen in Not, Opfern von durch Menschen geschaffene Katastrophen sowie von bewaffneten Konflikten, ohne Diskrimminierung. Hierzu gehören insbesondere rassistisch oder politisch Verfolgte, Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene. Hierzu gehört auch diesen Menschen einen schnellen und leichten Zugang zu ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten zu bereiten.
Interessengemeinschaften
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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