Gesellschaft ist eine Pensionskasse im Sinne von § 1 b Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und versichert nach Maßgabe dieser Satzung und der für die einzelnen Versicherungsgruppen geltenden Versicherungsbedingungen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen sowie ggf. ein Sterbegeld an Dritte. Das Versicherungsgeschäft wird im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betrieben. Die Versicherungsleistungen beschränken sich nach Art und Höhe auf den Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens in Folge Ausscheidens aus dem Berufsleben wegen Alters, Invalidität oder Tod; Leistungen im Todesfall werden nur an Hinterbliebene erbracht, im Falle des Sterbegeldes auch an Dritte. Die Gesellschaft gewährt den Leistungsempfängern einen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen oder erbringt Leistungen als Rückdeckungsversicherung.
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