Unternehmensberatung und -gründung, Büroservice und Behördengänge (Hilfeleistung beim Ausfüllen von verschiedenen Formularen und Anträgen); Buchführungshelfer - Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG): Schreib- und Rechenarbeiten, Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert wurden, Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person, Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen; Hilfestellung bei der Suche nach Immobilien im In- und Ausland (keine Maklertätigkeit); Hilfestellung Personalvermittlung.
Buchhaltung
PR Berater
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