Betrieb eines Finanzdienstleistungsunternehmens, die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Gewerbeordnung im Bereich Investmentfonds und geschlossene Fonds, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über - Darlehen - den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft, - den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, - den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, insbesondere geschlossene Immoblienfond, den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an Kapitalgesellschaften (nur GmbH oder Kommanditgesellschaft, z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Nicht ausgebübt werden Tätigkeiten (Bank- oder Finanzierungsdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Ferner die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie die Immobiliendarlehensvermittlung/-honorarimmobiliardarlehensberatung nach § 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung sowie die Tätigkeit als Versicherungsmakler im Sinne des § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Ferner die Tätigkeit als Immobilienmakler gemäß § 34 c Abs. 1. Nr. 1 Gewerbeordnung.
Versicherungsmakler
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