Insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung i. S. d. § 219 SGB IX, Inklusionsbetrieben i. S. d. § 215 SGB IX, Projekte und Initiativen der Behindertenhilfe im eigenen Namen oder für Rechnung Dritter. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie darf andere Unternehmen gleicher Art erwerben, sich an diesen beteiligten oder diese vertreten. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere: a. die Förderung der Mildtätigkeit durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Simme des § 53 der Abgabeordnung, b. die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c. die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), d. sowie die Förderung der Behindertenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: zu a. die Errichtung und den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung i. S. d. § 219 SGB IX, Inklusionsbetrieben i. S. d. § 215 SGB IX, zu b. Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere im Bildungsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, zu c. die Mitarbeit im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Brandenburg e. V., zu d. Durchführung von Projekten und Initiativen der Behindertenhilfe.
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