Durchführung aller Aufgaben der Landentwicklung im einzelbetrieblichen, kommunalen und regionalen Bereich einschließlich der Betreuung aller Beteiligten. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere a) alle Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung einschließlich der einzelbetrieblichen Förderung und des ländlichen Wohnungsbaues sowie des sozialen Wohnungsbaues. b) die Umsiedlung, der Landerwerb und der Landtausch aus Anlass der Inanspruchnahme von Land für öffentliche, städtebauliche, industrielle und sonstige Zwecke. c) die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der Bodenordnung, der Ortssanierung und Ortserneuerung, der Ortsentwicklung und der allgemeinen Strukturverbesserung dienen. d) alle Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ländlicher Problemgebiete einschließlich der Landespflege und des Umweltschutzes. e) alle Maßnahmen zur Durchführung und Rationalisierung des Bauens für die vorgenannten Arbeiten mit dem Ziel zweckmäßiger Baugestaltung und Bauverbilligung. f) sowie der Erwerb, die Bebauung und Veräußerung oder Vermietung von Grundbesitz, weiterhin die Durchführung von Renovierungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
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