(1) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Altenbetreuung und -pflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und zwar insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen, Altenpflegeheimen, Altenwohnheimen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Betreutes Wohnen) nach den §§ 68 Nr. 1 a und 66 der Abgabenordnung sowie ähnlichen Einrichtungen jeweils mit Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Die Gesellschaft fördert die Altenhilfe und Wohlfahrtspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 9 der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Altenpflegeeinrichtungen festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Dieses geschieht insbesondere auch durch die seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten von Andachten. Die Gesellschaft fördert damit kirchliche Zwecke gemäß § 54 der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben entweder selbst durch eigenes Tätigwerden und eigene Maßnahmen unmittelbar verwirklichen oder aber durch die Beschaffung von Mitteln (insbesondere Spendeneinnahmen) und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für die zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft i. 5. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. (4) Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Berücksichtigung des § 5 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen; b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen, c) eigene Rechtsträger gründen, d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen.
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