Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Bildung, der Erziehung und des Sports, insbesondere des Amateur-Tennisleistungssports mit dem Ziel, Tennisspieler/innen zur Teilnahme am Tennis-Spitzensport zu befähigen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Maßnahmen zum Heranführen von Kleinkindern und Schulkindern an den Sport bzw. zur Unterstützung von Schulkindern beim Leistungssport, etwa durch die Ausrichtung von Projekten mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ferientenniscamps, Tennis-AG's an Schulen und Kindertageseinrichtungen oder Wochenendworkshops für Kinder und Jugendliche; Maßnahmen zur Vermittlung aktueller sport- und trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse und dem Leistungssport förderlichen Werten und Einstellungen an Nachwuchssportler, Leistungssportler und Trainer sowie Maßnahmen zur formellen und informellen Weiterbildung der Trainerinnen und Trainer der Nord-Berliner Sportvereine, etwa durch Expertenvorträge, Seminare, Workshops, Stammtisch- und Netzwerkveranstaltungen, Coaching und Mentoring oder Weiterbildungsberatung; Maßnahmen zur Förderung von Leistungssportforschung, etwa die Konzeption von Forschungsprojekten zur Evaluation neuer Trainingsmethoden und die Umsetzung in Kooperationen mit Sportwissenschaftlern und Universitätseinrichtungen, die finanzielle Unterstützung von Tennis-Leistungssportforschung sowie ggf. von Tennisforschungs-Kompetenzzentren, den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis sowie die Unterstützung von Forschenden bei der Gewinnung von Mitwirkenden für empirische Forschungsprojekte; Maßnahmen der Schaffung und Weiterentwicklung einer Tennis-Leistungssportumgebung im Norden Berlins, etwa den Aufbau vereinsübergreifender Netzwerkstrukturen aus Trainern und Spielern der Nord-Berliner Sportvereine ggf. unter Abschluss von Kooperationsverträgen mit einzelnen Trainern, insbesondere durch die Schaffung eines Trainernetzwerks zur Bündelung von Kompetenzen und Nutzung von Synergien, Unterstützung von Trainern bei Trainingsplanung und Stützpunktorganisation, die vereinsübergreifende Koordination von passenden Trainingspartnern im Leistungssport und die Organisation von Treffen und bedarfsorientierten Austauschmöglichkeiten für Leistungssportler und ihre Betreuer; Maßnahmen des Aus- und Aufbaus von geeigneten Trainingseinrichtungen wie Sport- und Hallenplätzen, Einrichtungen für Kraft- und Ausdauertraining und Physiotherapie, etwa durch die Finanzierung von Renovierung oder Ausbau bestehender Einrichtungen oder den Bau neuer Einrichtungen, sowie die Beteiligung an Verbänden, Netzwerken und Veranstaltungen zur Förderung des Leistungssports, etwa an Tennis- und Leistungssportverbänden, Konferenzen, Tagungen, Pressegesprächen, Kontaktgesprächen mit Verwaltung und Förderern; Maßnahmen zur individuellen Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, etwa indem Leistungstraining und/oder Trainingsplanung unentgeltlich oder vergünstigt angeboten werden, diese richten sich vorrangig an Amateurleistungssportler; Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. Insofern die Gesellschaft Leistungssportlerinnen und Leistungssportler individuell gem. Abs. 3 lit. f individuell fördert, beachtet sie die folgenden Grundsätze: Förderung wird grundsätzlich nach leistungsabhängigen und offenzulegenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergeben, die die festgelegten Kriterien erfüllen; die Gesellschaft vergibt keine Mittel an Sportler, die ausreichend andere Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer sportlichen Betätigung haben; für die individuellen Förderungsleistungen ist die soziale Bedürftigkeit ausschlaggebend, d. h. bei Vorliegen anderer Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Einnahmen aus Werbe- und Ausrüstungsverträgen) erfolgt keine Förderung. Die Festlegung von Förderleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Situation (Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, sportbezogen
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