Zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Eigenkapital vorwiegend an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Geschäftsbezirk der Sparkasse. Dazu gehört insbesondere die Übernahme und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Beratung dieser Unternehmen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften ist zulässig, soweit sie der Verfolgung des genannten Unternehmensgegenstandes dient. Ausgeschlossen ist jedoch die Beteiligung an Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen. Zur Erreichung des Gesellschaftsziels werden Beteiligungsgrundsätze aufgestellt. Die Gesellschaft darf keine Bankgeschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kapitalwesen und keine Geschäfte nach § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften vornehmen.
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