A) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe b) die Förderung von Kunst und Kultur c) die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie der Hilfe für Opfer von Straftaten e) die Fördeurng der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Organisation und Durchführung von sozialen Klein- & Großprojekten; die Gesellschaft lanciert, konzeptioniert und organisiert Kunst- und Kulturprojekte unterschiedlichster Art. Hier arbeitet die Gesellschaft mit sozialen Einrichtungen im In- und Ausland zusammen. Dies können kirchliche Träger, öffentliche Träger, Schulen, NGOs oder andere Organisationen sein. Zusammen mit diesen entwickelt die Gesellschaft individuelle Projekte, die einen inklusiven Charakter haben. In der Regel generiert bzw. beantragt die Gesellschaft für diese Projekte Gelder bei verschiedenen Stiftungen, Sponsoren, Ministerien oder über Spenden. b) die Inklusion durch Kunst und Kultur; bei den Inklusionsprojekten nutzt die Gesellschaft vor allem die Künste Musik, Fotographie, Film und Sprache, um Menschen aus den unterschiedlichsten Milieus zusammenzubringen. Vor allem das Musizieren ist ein niederschwelliges Medium, mit dem ein WIR-Gefühl entsteht, so dass Menschen mit und ohne Behinderung im Laufe eines Projekts zu einer Gruppe zusammenwachsen. Vorurteile und Berührungsängste werden abgebaut und zwischenmenschliche Brücken werden geschlagen. c) Begegnungen zwischen verschiedenen sozialen Milieus; die Gesellschaft verfolgt den Ansatz, Begegnungen von Menschen aus verschiedenen Milieus zu schaffen. Die Inklusionsprojekte (siehe b) der Gesellschaft ermöglichen Gruppenprozesse und Begegnungen, z.B. indem Senioren mit Jugendlichen gemeinsam Texte schreiben, eine Schulklasse mit einer Jugendgruppe mit Behinderungen ein Fotoprojekt gestaltet, Demenzkranke mit Jazzmusikern zusammen improvisieren oder Flüchtlinge mit ihren Paten am kulturellen Leben ihrer Stadt teilnehmen. d) die Förderung von Menschen mit Behinderung; Menschen mit Behinderung werden auf vielfältige Weise gefördert und unterstützt. Dies lässt sich z.B. anhand eines Musikprojekts mit Jugendlichen mit und ohne Behinderung veranschaulichen: Bei der Themenfindung für einen Song setzen sich Teilnehmerlnnen mit ihren Wünschen, Sorgen und Emotionen auseinander. Sie erfahren eine Wertschätzung durch die Verarbeitung ihrer Ideen in den Songtexten. Zudem werden Kreativität und Konzentrationsfähigkeit positiv gefördert. Durch das gemeinsame Proben der Stücke lernen sie ihren Platz in der Gruppe zu finden und nehmen sich als wichtiger Bestandteil einer Gemeinschaft wahr. Die konkrete Förderung von Rhythmusgefühl, lntonation, Textsicherheit und der Umgang mit Sprache sind nur einige wertvolle Fähigkeiten, die sie sich durch ein solches Projekt aneignen können. Durch das Präsentieren der eigenen Musik vor Publikum steigt das Selbstwertgefühl; Bestätigung und Anerkennung geben neuen Mut, die eigenen Ziele zu verfolgen. e) projektbezogene Jugend- und Seniorenarbeit; ein weiterer Schwerpunkt der Projekte der Gesellschaft ist die Arbeit mit Senioren und Jugendlichen. Hier gilt es, die gängigen Muster der Peergroup zu durchbrechen und einen Blick in die Lebenswelt anderer Generationen zu ermöglichen. Auch dies lässt sich gut anhand eines Musikprojekts veranschaulichen: Im Rahmen eines Projekts singt ein Seniorenchor nicht sein gewohntes Repertoire, sondern performt einen Rap zu einem HipHop-Beat, den Jugendliche produziert haben. So findet eine aktive Auseinandersetzung mit den Lebenswelten verschiedener Generationen statt. f) Öffentlichkeitsarbeit für eine offene Gesellschaft; die Gesellschaft dokumentiert sämtliche Projekte umfangreich mit Foto
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