Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Kultur, des Tanzes und der Kunst, der Künstlerinnen und Künstler b) das Sammeln von Spenden und Schenkungen, Fördergeldern zur Weiterleitung an andere Körperschaften (Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO), die die vorgenannten gemeinnützigen Zwecke verfolgen c) Öffentlichkeitsarbeit zur Kulturförderung im Rahmen von Veranstaltungen, Internetauftritt sowie persönlicher Ansprache. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: a) Durchführung von Spendenaktionen, Online-Kampagnen; einhergehend mit der ideellen Unterstützung (z.B. Spender-Betreuung). b) Beantragung öffentlicher Fördergelder und Realisierung von Mitteln aus anderen Bezugsquellen (z.B. Ausschreibungen und Wettbewerben). c) Kooperation mit Künstlern, Museen, Vereinen, Verbänden und Unternehmen ("Kooperationspartner"), die bereit sind, den Zweck der Gesellschaft zu unterstützen. d) Mobilisierung sozialen Engagements von Ehrenamtlichen, die sich für den Zweck der Gesellschaft einsetzen und die Gesellschaft in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen ideell unterstützen. e) Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich oder angemessen angesehen werden (z.B. eigene Website). f) Newsletter, Social-Media-Kanäle, digitale und analoge Medienberichte, Ausstellungen).
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