Wohnungs- und Gewerbebau als Generalübernehmer sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde, nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Das Bewehren von Stahlbetonteilen, das Flechten von Eisen, das Verlegen von Estrich, Parkett, Platten, Mosaik und sonstigen Bö- den, Hausmeistertätigkeiten wie z.B. Glasreinigung nach Hausfrauenart, Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege, Straßen- und Winterdienst, Akustik- und Trockenbau, Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten, Abbrucharbeiten, Entrümpelung, Einbau genormter Baufertigteile sowie weitere Tätigkeiten, die Handwerks- ähnliche Gewerbe und Zulassungsfreie Handwerke Charakter haben und nicht Tä- tigkeiten im Sinne der Handwerksordnung sind, die Übernahme von Hochbau- und Ladenbautätigkeiten als Generalübernehmer einschließlich Konzeption, Durchführung und Überwachung aller diesbezüglichen Arbeiten. Der weltweite Handel, einschließlich Im- und Export, mit diesbezüglichen Waren (\"Baustoffe\"). An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien, soweit sie nicht einer besonderen Genehmigung bedürfen. Die Unternehmensberatung und die Übernahme von Managementaufgaben für Unternehmen jeglicher Geschäftsart. Unternehmensgegenstand ist ferner Mauer- und Betonbauerhandwerk, Einbau von genormten Baufertigteilen, Verlegen von Fliesen, Bodenlegearbeiten, Gebäudereinigung.
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