Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei der NSR GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Bad Marienberg sowie die Darlehensgewährung an diese unter Beachtung der Bestimmungen des § 19 Abs. 5 GmbHG, deren Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich Treuhandtätigkeiten ist. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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