1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung; b) von Kunst und Kultur; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Durchführung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Fachveranstaltungen beispielsweise im Bereich der Biomedizin sowie die Vergabe von Stipendien für Forschungsvorhaben beispielsweise auf dem Gebiet der Wirkungsmessung von Akteuren des dritten Sektors. Forschungsergebnisse der Gesellschaft sind zeitnah zu veröffentlichen. Die Vergabe von Stipendien und die Vergabebedingungen sind in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen. b) die Durchführung kultureller Veranstaltungen wie zum Beispiel von Künstlern durchgeführte Stadtführungen, Konzerten, Schau- und Festspiele sowie die finanzielle und sonstige Unterstützung von Künstlern durch die Vergabe von Aufträgen, c) die Durchführung von Bildungsprojekten, beispielsweise durch schulbegleitenden Musikunterricht mit dem Ziel der Bildung von Schulchören; die Vergabe von Stipendien an Schüler oder Studenten, die ihnen die Möglichkeit geben sollen, eigene Vorhaben zur Vertiefung von Lehrinhalten zu verwirklichen. Die Vergabe der Stipendien und ihre Bedingungen sind in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen. d) Aktivitäten, die zur Begegnung der Angehörigen verschiedener Völker beitragen, das Wissen über andere Völker mehren und die Einsicht in die Vorteile friedlichen Zusammenlebens fördern, zum Beispiel über die Organisation von Austauschprogrammen.
Interessengemeinschaften
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.