2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Kunst und Kultur (§ 52 (2) S. 1 Nr. 5 AO); b) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedanken (§ 52 (2) S. 1 Nr. 13 AO); c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2.3 Der Satzungszweck nach § 2.2 a) wird insbesondere verwirklicht durch a) Konzeption und Umsetzung von kulturellen und künstlerischen Projekten unterschiedlicher Formate wie beispielsweise Ausstellungen, Diskurs-, Film- und Musikveranstaltungen, Performances, Publikationen, wissenschaftliche Recherchen, Online Podcast Publikationen sowie digitale Archivressourcen; b) Förderung und Unterstützung der Aktivitäten von Kunst- und Kulturschaffenden im In- und Ausland durch kooperative Zusammenarbeit im Rahmen der in a) genannten Formate; insbesondere durch die Förderung der Vernetzung von Kunst- und Kulturschaffenden und die Vermittlung von Auftritts- und AusstelIungsmöglichkeiten im Rahmen der unter § 2.3 a) genannten Formate sowie der der finanziellen und logistischen Unterstützung von Kunst- und Kulturschaffenden im Rahmen der Teilnahme an den in § 2.3 a) genannten Formaten; c) Schaffung von Zugängen für unterrepräsentierte kulturelle uncl künstlerische Positionen und Akteuer*innen, z.B. durch Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Workshops, die diese Positionen und Akteuer*innen repräsentieren. 2.4 Der Satzungszweck nach § 2.2 b) wird insbesondere verwirklicht durch 2.4.1 die Förderung der Kooperation von Kunst- und Kulturschaffenden aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Ländern im Rahmen der unter § 2.3 a) genannten Formate im In- und Ausland; 2.4.2 die Umsetzung der unter § 2.3 a) genannten Formate unter der Beteiligung inländischer Kunst- und Kulturschaffender im Ausland sowie der Umsetzung der unter § 2.3 a) genannten Formate unter der Beteiligung ausländischer Kunst- und Kulturschaffender im Inland; 2.4.3 die Förderung der internationalen Verständigung durch die Konzeption und Umsetzung von künstlerischen und kulturellen Projekten wie Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Workshops in Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen, die in dem Bereich des Zwecks dieser Gesellschaft aktiv sind und Künstler*innen.
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