Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der in Satz 1 bezeichneten Zwecke vornehmen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Betrieb sowie Förderung von Einrichtungen, die der Beschäftigung und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung dienen; Durchführung und Vermittlung von Maßnahmen der beruflichen Bildung und Schulung; Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung in den Geschäftsbereichen Garten- und Landschaftsbau (wie u.a. Errichtung und Pflege von Außenanlagen, Bau von Zaunanlagen, Montagen von Spielgeräten), Industriemontage (wie u.a. Fertigung von Industriekomponenten, Verpackungsarbeiten, Montage, Kabelkonfektionierung), Dienstleistungen (wie u.a. Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten, ortsfesten Elektrogeräten, Leitern und Tritte, Medizinprodukte); Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in Abs. 2 bezeichneten Zwecke dienen; die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die geeignet sind, die in Abs. 2 benannten Zwecke zu fördern.
Sozialwesen
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